Fragen zum Schulalltag

Was bedeutet Jül?

Jül steht für „Jahrgangsübergreifendes Lernen“. An der Grunewald-Grundschule werden die Kinder in der Schulanfangsphase (Saph) in den Jahrgansstufen eins und zwei gemeinsam in einer Klasse unterrichtet.

 

Kann ich mir eine Klasse(n)lehrer/-in für mein Kind aussuchen?

Nein. Die Einteilung der Kinder erfolgt generell durch die Schule. Sie können jedoch gerne im Vorfeld Wünsche äußern, die wir versuchen zu berücksichtigen.

 

In welcher Jahrgangsstufe hat mein Kind Schwimmunterricht?

In der Jahrgangsstufe 3 erhalten die Kinder eine Stunde Schwimmunterricht und zusätzlich zwei Stunden regulären Sportunterricht.

 

Ab wann bekommt mein Kind Schulnoten?

Eine Beurteilung in der Saph erfolgt durch Indikatorenzeugnisse. Noten gibt es erst ab der 3. Jahrgangsstufe. Die Eltern der 3. Jahrgangsstufe können sich allerdings gegen die Notengebung und weiterhin für Indikatorenzeugnisse entscheiden. Diese Entscheidung erfolgt nach eingehender Beratung der Klassenlehrer/in auf der ersten Elternversammlung.

 

Wo und wie melde ich mein Kind krank?

Bitte melden Sie Ihr Kind ab dem ersten Fehltag telefonisch über das Sekretariat (8909690) krank. Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin werden dann automatisch benachrichtigt. Bitte schreiben Sie zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung für den/die Klassenlehrer/in. Ab dem 3. Fehltag legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.

 

Was sind meldepflichtige Krankheiten?

Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Läuse sind meldepflichtige Krankheiten, die der Schule sofort angezeigt werden müssen. Eine Gesundschreibung vom Arzt ist vorzulegen.

 

Als mein Kind krank war, wurde eine Arbeit geschrieben. Muss mein Kind diese Arbeit nachschreiben?

Ja. Ihr Kind muss die versäumte Arbeit in der Regel nachschreiben, sobald es wieder in der Schule ist. Die versäumten Unterrichtsinhalte müssen selbständig nachgearbeitet werden.

 

Kann ich mein Kind vom Unterricht beurlauben lassen?

Eine Beurlaubung während der Schulzeit ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. Familienfeiern wie Hochzeit, Beerdigung, Kommunion). Die Beurlaubung ist schriftlich begründet zu beantragen. Über eine Beurlaubung bis zu drei Tagen entscheidet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, danach die Schulleitung bzw. die Schulaufsicht. Eine Beurlaubung im Anschluss an ein Fernbleiben von der Schule ist nicht möglich.

Nach Nr. 1 Abs. 1 AV Schulpflicht ist die Beurlaubung für Reisen während der Unterrichtszeit nur dann zulässig, wenn ein schulärztliches Gutachten vorliegt oder das Jugendamt dringende soziale Gründe dafür geltend macht. Dabei ist darzulegen, warum diese nicht in der Ferienzeit stattfinden können.

Beurlaubungen direkt vor oder nach den Schulferien sind in der Regel nicht zulässig.

 

Ich möchte mit einer Lehrkraft sprechen. Wie gehe ich vor?

An unserer Schule findet jährlich ein Elternsprechabend statt, auf dem Sie die Möglichkeit haben, mit Lehrkräften zu sprechen.

Sollten Sie darüber hinaus Gesprächsbedarf haben, können Sie über das Sekretariat oder per Mail (Nachname@grunewald-grundschule.de) einen Termin vereinbaren.

Wir bitten Sie, von spontanen „Tür- und Angel-Gesprächen“ Abstand zu nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich alle Lehrkräfte während des Schulbetriebes auf den Unterricht konzentrieren.

 

Welche Unterrichtszeiten gibt es an der Grunewald-Grundschule?

Unser Schultag unterteilt sich wie folgt:

 

Ab 8:00 Uhr (bzw. 7:45 Uhr für den Frühförderunterricht) dürfen die Kinder ins Schulhaus und in ihre Klassenräume. Diese Zeit soll als Ankunftszeit genutzt werden. Die Schüler haben Zeit, um in Ruhe ihre Materialien zu organisieren, aber auch, um sich mit ihren Mitschülern oder den Lehrern auszutauschen.

 

Welche Materialien braucht mein Kind?

Die Schulbücher werden von der Schule gestellt, diese müssen Sie nicht kaufen. Eine Materialliste z. Bsp. für den Kunst- oder Sportunterricht erhält Ihr Kind rechtzeitig vor den Sommerferien. Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Materialien mit dem Namen Ihres Kindes gekennzeichnet sind.

 

Mein Kind hat sich während der Schulzeit verletzt. Was ist jetzt zu tun?

Sollte sich Ihr Kind einmal verletzen, erhalten Sie einen Anruf aus dem Sekretariat. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie eine Änderung ihrer Rufnummer unverzüglich dem Sekretariat mitteilen. Bei kleinen Unfällen holen Sie bitte umgehend Ihr Kind aus der Schule ab. Generell sind alle Kinder während der Schulzeit über die Unfallkasse Berlin versichert. Entstehende Arztkosten können Sie über das Land Berlin abrechnen lassen. Einen Vordruck dafür erhalten Sie im Sekretariat.

Bitte beachten Sie, dass bei Verletzungen, die einen Schulbesuch erlauben, eine Teilnahme am Sportunterricht aber entfällt, ihr Kind dennoch verpflichtet ist während des Sportunterrichts in der Schule anwesend zu sein.

 

Was sind die Gelbe und die Rote Karte?

Gelbe und Rote Karten sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an unserer Schule.

Eine Gelbe Karte ist nicht für milde Verstöße gedacht. Eine Gelbe Karte ist eine Erziehungsmaßnahme nach § 62 Schulgesetz. Schüler erhalten eine Gelbe Karte, wenn sie z. Bsp. wiederholt zu spät zum Unterricht erscheinen, absichtlich und ernsthaft gegen eine Schulregel aus der Hausordnung verstoßen, körperliche oder verbale Gewalt ausüben.

Gelbe Karten können am Ende eines Schuljahres gelöscht und aus den Schülerakten entfernt werden. Eine Gelbe Karte kann nur zweimal vergeben werden, beim zweiten Mal sind die Konsequenzen entsprechend strenger als beim ersten Mal.

Eine Rote Karte ist eine Ordnungsmaßnahme nach § 63 Schulgesetz. Sie wird erst erteilt, wenn ein Schüler zwei Gelbe Karten hat und sich erneut nicht an die Schulregeln hält.  Bei besonders schwerwiegenden Vorfällen kann eine Rote Karte unmittelbar erteilt werden.

 

Wie melde ich mein Kind für eine AG an?

Zu Beginn eines jeden Schuljahres veröffentlicht die Schule eine AG-Liste. Bei Angeboten, die nicht durch Lehrkräfte der Schulen abgedeckt werden, sondern durch Dritte, melden Sie Ihre Kinder direkt bei den entsprechenden Anbietern an und schließen bei Bedarf einen Vertrag. Weitere Informationen finden Sie auf der AG-Liste.

Sollte Ihr Kind den Hort besuchen, informieren Sie bitte unbedingt die Betreuer/-innen über die Teilnahme an der AG.

 

Sind alle AG´s kostenfrei?

Nein. AG-Angebote durch Dritte sind oftmals kostenpflichtig. Die Details dazu entnehmen Sie der aktuellen Veröffentlichung unseres AG-Angebotes in der AG-Liste.

 

Was ist Vera3?

Vera 3 ist eine Vergleichsarbeit, die deutschlandweit im 2. Halbjahr der 3. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben wird. Ziel ist es, Informationen über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und gezielt Fördermöglichkeiten einzuleiten. Die Tests werden nicht benotet und haben keinerlei Einfluss auf die Zeugnisnote Ihres Kindes. Sie haben die Möglichkeit eine individuelle Ergebnisübersicht von dem/der Klassenlehrer(in) zu erhalten. Alle Informationen zu Vera 3 erhalten Sie von dem/der Klassenlehrer/in auf einem Elternabend.

 

Wann macht mein Kind die Radfahrprüfung?

Die Radfahrprüfung findet in der vierten Jahrgangsstufe statt. Neben theoretischem Unterricht besuchen die Kinder mehrmals die Verkehrsschule in Wilmersdorf und legen am Ende der vierten Klasse eine Prüfung ab.

Die Verkehrsschule lehrt nicht das Radfahren selbst. Das ist Aufgabe der Eltern. Für die Radfahrausbildung benötigen die Kinder einen Fahrradhelm, der einen Tag vor dem Ausflug zur Verkehrsschule mitzubringen ist.

 

Eine Schulstunde ist ausgefallen. Was nun?

Wir versuchen den Ausfall von Unterrichtsstunden durch Vertretungen zu vermeiden.

Wenn dies nicht möglich sein sollte, informieren wir die Kinder so früh wie möglich. Sollte dies auch nicht möglich sein, kann Ihr Kind in der VHG bis 13:30 Uhr betreut werden.

 

Darf mein Kind ein Handy in die Schule mitbringen?

Grundsätzlich ist die Benutzung von Handys in der Schule nicht erlaubt. Schüler, die Handys trotzdem in der Schultasche mitführen, müssen darauf achten, dass diese ausgeschaltet sind.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass das Handy in der Schule aus ist und auch in den Pausen nicht herausgeholt werden darf. Sollten sich Schüler dennoch nicht daran halten, behalten wir uns vor, das Handy bis zum Ende des Schultages einzuziehen und im Sekretariat sicher zu hinterlegen. Das Gerät/Handy muss in diesem Fall von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Schule keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Handys übernimmt.

 

Weihnachtsfeier und Fremdsprachenabend?

Zweimal im Jahr finden unsere Schulaufführungen statt. Bei der Weihnachtsfeier präsentieren die Kinder Ihr musikalisches Können, bei dem Fremdsprachenabend steht die jeweilige Fremdsprache im Mittelpunkt. Der Fremdsprachenabend findet jeweils im Frühjahr statt.

 

Wann und wo kann ich Eintrittskarten für die Weihnachtsfeier bzw. den Fremdsprachenabend erhalten?

Die Kapazitäten unserer Schulaula sind leider begrenzt. Eintrittskarten vergibt der Förderverein. Sie haben die Möglichkeit in der Woche vor den Schulfeiern die Karten jeweils vor der Schule im Pavillon zu erhalten. Die Anzahl ist zunächst auf eine Karte pro Person begrenzt, sollten kurz vor den Feiern noch Restkarten übrig sein, haben Sie dann die Möglichkeit noch weitere Karten zu erhalten. Über die Modalitäten informiert vorher ein entsprechender Elternbrief.

 

 

Es gab einen Streit während der Schulzeit. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich bei einem Streit zunächst an den/die Klassenlehrer(in). Wir versuchen dann durch Gespräche mit den beteiligten Schülern den Streit zu klären. Auch unterstützen uns unsere ‚Konfliktlotsen‘ bei der Lösungen von Streitfällen. Konfliktlotsen sind Schüler der 5. und 6. Klasse die für alle Schüler in den Hofpausen bei Streitfällen ansprechbar sind. Auch besteht die Möglichkeit, ein ausführliches Klärungsgespräch mit den beteiligten Schülern und den Konfliktlotsen zu führen.

 

Was ist die Schulkonferenz?

Eine Schulkonferenz ist das oberste Beschluss- und Mitwirkungsgremium an Schulen. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal. Die Schulkonferenz entscheidet z. Bsp. über das Schulprogramm, Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben und weitere den Schulalltag betreffende Themen. Vertreten sind 4 Elternvertreter (aus der GEV), 4 Lehrer, 4 Schüler und die Schulleiterin.

 

Mein Kind hat etwas verloren. Wo finde ich es wieder?

Bitte sprechen Sie in einem solchen Fall zunächst den/die Klassenlehrer/in Ihres Kindes oder Mitschüler an. Sollten Sie nicht fündig werden, fragen Sie bitte bei unserem Hausmeister Hr. Schultz nach, er sammelt Fundsachen in einer großen Fundkiste.

 

Besteht die Möglichkeit eines Mittagessens, wenn mein Kind nicht den Hort besucht?

Sie können Ihr Kind zum Mittagessen anmelden, z. Bsp. über das Internet (www.menuedienst24.de) oder direkt in der Mensa im Pavillion.