Ganztagsbetreuung/Hort/VHG

Wie bekomme ich einen Hortplatz?

Bei der Schulanmeldung Ihres Kindes stellen Sie einen Antrag auf ergänzende Betreuung bei Ihrem Wohnsitzjugendamt. Vom Jugend- bzw. Schulamt erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Betreuungsbedarf. Dieser Bescheid ist Grundlage für einen Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und dem Träger des Hortes, dem Johannischen Sozialwerk e.V.. Bitte melden Sie sich umgehend telefonisch nach Erhalt des Bescheides durch das Jugendamt beim Johannischen Sozialwerk e.V. (www.johannisches-sozialwerk.de; 030 / 896 88-194).

Wenn Sie nach Beginn des Schuljahres Interesse an einem Hortplatz haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf ergänzende Betreuung beim Jugendamt stellen. Bitte vereinbaren Sie auch dann einen Termin mit dem Johannischen Sozialwerk.

Antragsformulare gibt es beim Jugendamt, im Schulsekretariat oder im Internet (www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/).

Im Schulsekretariat gibt es weitere Auskunft und einen Flyer der Ganztagsbetreuung.

 

Was ist die VHG?/Wie lange wird mein Kind in der Schule betreut?

VHG ist eine Abkürzung für „Verlässliche Halbtagsgrundschule“. Gleichzeitig steht die Abkürzung für die Räumlichkeiten, in denen Kinder in diesem Rahmen betreut werden.

 

Im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr ist für die Betreuung Ihres Kindes in der Schule gesorgt.

Falls eine Schulstunde ausfallen muss und es gibt ausnahmsweise keine Vertretungslehrkraft, werden die Kinder einer Klasse ebenfalls im Rahmen der VHG betreut.

 

Eine Betreuung vor 7:30 Uhr ist nur auf Antrag möglich.

Auch eine Betreuung nach 13:30 findet nach Antrag durch den Hort statt.

Sollten Sie keinen Hortplatz beantragt haben, müssen Sie Ihr Kind spätestens nach der 6. Schulstunde abholen.