„Ein, zwei oder drei Jahre?“
Benötigt ein Kind mehr Zeit zum Lernen, hat es die Möglichkeit noch ein drittes Jahr in der Schulanfangsphase zu verweilen. Dieses Jahr wird nicht auf die allgemeine Schulpflicht angerechnet. Das Kind bleibt dann in seiner vertrauten Lernumgebung mit einem Teil seiner Lerngruppe und seinen Pädagogen zusammen.
Kinder mit schnellem Lern- und Arbeitstempo können, soweit es deren soziale Reife erlaubt, schon nach einem Jahr in die 3.Klasse aufrücken.