Häufig gestellte Fragen
Schulanmeldung
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in bestimmten Anmeldezeiträumen bei der für Sie zuständigen Grundschule an. Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Der zweiwöchige Anmeldezeitraum liegt jeweils vor den Herbstferien. Informationen über den aktuellen Anmeldezeitraum entnehmen Sie bitte der Schulhomepage oder der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (https://www.berlin.de/sen/bjf/).
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes Ihre eigenen Personalpapiere, die Geburtsurkunde sowie sonstige Personalpapiere Ihres Kindes mit.
Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erfahren Sie, wie der Termin für die Untersuchung mit Ihnen vereinbart wird.
Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt, entscheidet Ihr Jugendamt über den Betreuungsbedarf. Nachdem Sie mit dem Betreuungsträger einen Vertrag geschlossen haben, entscheidet das Jugendamt endgültig über die Höhe Ihrer Kostenbeteiligung und teilt Ihnen dies in einem Bescheid mit.
Die Schule und das jeweilige Schulamt versuchen schnellstmöglich über die Aufnahme zu entscheiden. Spätestens im Frühjahr werden Sie informiert und auch zu einem ersten Elternabend (sogenannter „0. Elternabend“) vor den Sommerferien eingeladen.
Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, können Sie die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Dieser Antrag muss bei der regulären Schulanmeldung in Ihrer zuständigen Grundschule gestellt werden. Mit der Schulanmeldung erhalten Sie von der Schule das Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Zurückstellung eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes bis zum folgenden Februar erfolgen muss. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.
Über diesen Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes. Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Sie können sich hierzu rechtzeitig bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.
Oberschulübergang
Für den Übergang auf eine Oberschule nach der 6. Klasse zählen die Zeugnisse aus dem 2. Halbjahr der Klasse 5 und dem 1. Halbjahr der Klasse 6.
Ob ein Kind von der Schule eine Empfehlung für eine ISS (Integrierte Sekundarschule, zum Teil mit Oberstufe und Möglichkeit des Abiturs) oder ein Gymnasium erteilt bekommt, wird in einem separaten Dokument, der Förderprognose, ausgewiesen. Hierbei ist entscheidend, welche Notensumme sich aus den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache aus den Noten des zweiten Halbjahres der 5. Klasse und des ersten Halbjahres der 6. Klasse ergibt.
Ist die Notensumme 14 nicht überschritten, wird eine Gymnasialempfehlung angegeben. Ist der Wert höher als 14, wird eine Empfehlung für eine ISS angegeben.
Falls Sie Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, obwohl die Eignung durch die Notensumme auf der Förderprognose nicht festgestellt wurde, melden Sie Ihr Kind (freiwillig) für den sogenannten Probeunterricht (Anmeldung Anfang Februar) im Sekretariat der Grunewald-Grundschule an. Der Probeunterricht ist eine Eignungsfeststellung und findet grundsätzlich an einem Gymnasium des Bezirkes statt. Er wird berlinweit einheitlich durchgeführt und beinhaltet schriftliche Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen, die für einen Lernerfolg am Gymnasium vorausgesetzt werden.
Auf den Elternabenden der 5. und 6. Klasse erhalten Sie zum Schulübergang alle aktuellen Informationen.
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie ebenfalls alle Informationen.
Im 1. Halbjahr der 6. Klasse findet ein Beratungsgespräch mit dem/der Klassenlehrer/in statt. Mit dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse bekommt Ihr Kind die Förderprognose mit dem Notenschnitt und alle Anmeldeunterlagen für die Oberschule.
Der Übergang von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe einer weiterführenden Schule ist an zahlreichen Berliner Gymnasien (sogenannte „grundständige Schulen“) möglich. Dieses Angebot richtet sich vor allem an besonders leistungsstarke Kinder.
Die Entscheidung, ob einem Schulwechsel zugestimmt wird, trifft die Notenkonferenz. Bitte setzten Sie sich rechtzeitig (1. Halbjahr der 4. Klasse) mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin in Verbindung. Wenn dem Wechsel zugestimmt wird, erhalten Sie eine sogenannte Förderprognose, die Sie für die Anmeldung benötigen.
Ganztagsbetreuung/ Hort/ VHG
Bei der Schulanmeldung Ihres Kindes stellen Sie einen Antrag auf ergänzende Betreuung bei Ihrem Wohnsitzjugendamt. Vom Jugend- bzw. Schulamt erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Betreuungsbedarf. Dieser Bescheid ist Grundlage für einen Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und dem Träger des Hortes, dem Johannischen Sozialwerk e.V.. Bitte melden Sie sich umgehend telefonisch nach Erhalt des Bescheides durch das Jugendamt beim Johannischen Sozialwerk e.V. (www.johannisches-sozialwerk.de; 030 / 896 88-194).
Wenn Sie nach Beginn des Schuljahres Interesse an einem Hortplatz haben, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf ergänzende Betreuung beim Jugendamt stellen. Bitte vereinbaren Sie auch dann einen Termin mit dem Johannischen Sozialwerk.
Antragsformulare gibt es beim Jugendamt, im Schulsekretariat oder im Internet (www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/).
Im Schulsekretariat gibt es weitere Auskunft und einen Flyer der Ganztagsbetreuung.
VHG ist eine Abkürzung für „Verlässliche Halbtagsgrundschule“. Gleichzeitig steht die Abkürzung für die Räumlichkeiten, in denen Kinder in diesem Rahmen betreut werden.
Im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr ist für die Betreuung Ihres Kindes in der Schule gesorgt.
Falls eine Schulstunde ausfallen muss und es gibt ausnahmsweise keine Vertretungslehrkraft, werden die Kinder einer Klasse ebenfalls im Rahmen der VHG betreut.
Eine Betreuung vor 7:30 Uhr ist nur auf Antrag möglich.
Auch eine Betreuung nach 13:30 findet nach Antrag durch den Hort statt.
Sollten Sie keinen Hortplatz beantragt haben, müssen Sie Ihr Kind spätestens nach der 6. Schulstunde abholen.
Schulalltag
Nein. Die Einteilung der Kinder erfolgt generell durch die Schule. Sie können jedoch gerne im Vorfeld Wünsche äußern, die wir versuchen zu berücksichtigen.
In der Jahrgangsstufe 3 erhalten die Kinder wöchentlich eine Stunde Schwimmunterricht und zusätzlich zwei Stunden regulären Sportunterricht.
Eine Beurteilung in der Saph erfolgt durch Indikatorenzeugnisse. Noten gibt es erst ab der 3. Jahrgangsstufe. Die Eltern der 3. Jahrgangsstufe können sich allerdings gegen die Notengebung und weiterhin für Indikatorenzeugnisse entscheiden. Diese Entscheidung erfolgt nach eingehender Beratung der Klassenlehrer/in auf der ersten Elternversammlung.
Bitte melden Sie Ihr Kind ab dem ersten Fehltag telefonisch über das Sekretariat (8909690) krank. Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin werden dann automatisch benachrichtigt. Bitte schreiben Sie zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung für den/die Klassenlehrer/in. Ab dem 3. Fehltag legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach und Keuchhusten sind meldepflichtige Krankheiten, die der Schule sofort angezeigt werden müssen. Auch ein Befall mit Kopfläusen muss der Schule gemeldet werden.
Eine Gesundschreibung vom Arzt ist vorzulegen.
Ja. Ihr Kind muss den versäumten Test, bzw. die versäumte Arbeit in der Regel nachschreiben, sobald es wieder in der Schule ist. Die versäumten Unterrichtsinhalte müssen selbständig nachgearbeitet werden.
Eine Beurlaubung während der Schulzeit ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. Familienfeiern wie Hochzeit, Beerdigung, Kommunion). Die Beurlaubung ist schriftlich begründet zu beantragen. Über eine Beurlaubung bis zu drei Tagen entscheidet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, danach die Schulleitung bzw. die Schulaufsicht. Eine Beurlaubung im Anschluss an ein Fernbleiben von der Schule ist nicht möglich.
Nach Nr. 1 Abs. 1 AV Schulpflicht ist die Beurlaubung für Reisen während der Unterrichtszeit nur dann zulässig, wenn ein schulärztliches Gutachten vorliegt oder das Jugendamt dringende soziale Gründe dafür geltend macht. Dabei ist darzulegen, warum diese nicht in der Ferienzeit stattfinden können.
Beurlaubungen direkt vor oder nach den Schulferien sind in der Regel nicht zulässig.
An unserer Schule findet jährlich mindestens zu Beginn jeden Schuljahrs ein Elternsprechabend statt, auf dem Sie die Möglichkeit haben, mit Lehrkräften zu sprechen. Sollten Sie darüber hinaus Gesprächsbedarf haben, können Sie per Mail (Nachname@grunewald-grundschule.de) einen Termin vereinbaren. (Sollten Sie keine Antwort erhalten, können Sie die Lehrkraft auch über das Sekretariat benachrichtigen lassen.)
Wir bitten Sie, von spontanen „Tür- und Angel-Gesprächen“ Abstand zu nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich alle Lehrkräfte während des Schulbetriebes auf den Unterricht und die Betreuung der Schulkinder konzentrieren.
Unser Schultag unterteilt sich wie folgt:

Ab 8:00 Uhr (bzw. 7:45 Uhr für den Frühförderunterricht) dürfen die Kinder ins Schulhaus und in ihre Klassenräume. Diese Zeit soll als Ankunftszeit genutzt werden. Die Schüler haben Zeit, um in Ruhe ihre Materialien zu organisieren, aber auch, um sich mit ihren Mitschülern oder den Lehrern auszutauschen.
Die Schulbücher werden von der Schule gestellt, diese müssen Sie nicht kaufen. Eine Materialliste z. Bsp. für den Kunst- oder Sportunterricht erhält Ihr Kind rechtzeitig vor den Sommerferien bzw. vor Beginn des neuen Schuljahres. Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Materialien mit dem Namen Ihres Kindes gekennzeichnet sind.
Sollte sich Ihr Kind einmal verletzen, erhalten Sie einen Anruf aus dem Sekretariat. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie eine Änderung ihrer Rufnummer unverzüglich dem Sekretariat mitteilen. Bei kleinen Unfällen holen Sie bitte umgehend Ihr Kind aus der Schule ab. Generell sind alle Kinder während der Schulzeit über die Unfallkasse Berlin versichert. Entstehende Arztkosten können Sie über das Land Berlin abrechnen lassen. Einen Vordruck dafür erhalten Sie im Sekretariat.
Bitte beachten Sie, dass bei Verletzungen, die einen Schulbesuch erlauben, eine Teilnahme am Sportunterricht aber entfällt, Ihr Kind dennoch verpflichtet ist, während des Sportunterrichts in der Schule anwesend zu sein.
Gelbe und Rote Karten sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an unserer Schule.
Eine Gelbe Karte ist nicht für milde Verstöße gedacht. Eine Gelbe Karte ist eine Erziehungsmaßnahme nach § 62 Schulgesetz. Schüler erhalten eine Gelbe Karte, wenn sie z. Bsp. wiederholt bewusst zu spät zum Unterricht erscheinen, absichtlich und ernsthaft gegen eine Schulregel aus der Hausordnung verstoßen, oder körperliche oder verbale Gewalt ausüben.
Gelbe Karten können am Ende eines Schuljahres gelöscht und aus den Schülerakten entfernt werden. Eine Gelbe Karte kann nur zweimal vergeben werden, beim zweiten Mal sind die Konsequenzen entsprechend strenger als beim ersten Mal.
Eine Rote Karte ist eine Ordnungsmaßnahme nach § 63 Schulgesetz. Sie verbleibt in der Akte des Schulkindes. Außerdem wird eine erteilte Ordnungsmaßnahme in der Regel auf dem Zeugnis des jeweiligen Halbjahres erwähnt.
Sie wird erst erteilt, wenn ein Schüler zwei Gelbe Karten hat und sich erneut nicht an die Schulregeln hält. Bei besonders schwerwiegenden Vorfällen kann eine Rote Karte unmittelbar erteilt werden.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres veröffentlicht die Schule eine AG-Liste. Bei Angeboten, die nicht durch Lehrkräfte der Schulen abgedeckt werden, sondern durch Dritte, melden Sie Ihre Kinder direkt bei den entsprechenden Anbietern an und schließen bei Bedarf einen Vertrag. Weitere Informationen finden Sie auf der AG-Liste.
Sollte Ihr Kind den Hort besuchen, informieren Sie bitte unbedingt die Betreuer/-innen über die Teilnahme an der AG.
Nein. Die AGs, die durch Schulpersonal angeboten werden, sind zwar kostenfrei, AG-Angebote durch Dritte sind aber oftmals kostenpflichtig. Die Details dazu entnehmen Sie der aktuellen Veröffentlichung unseres AG-Angebotes in der AG-Liste.
Vera 3 ist eine Vergleichsarbeit, die deutschlandweit im 2. Halbjahr der 3. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben wird. Ziel ist es, Informationen über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und gezielt Fördermöglichkeiten einzuleiten. Die Tests werden nicht benotet und haben keinerlei Einfluss auf die Zeugnisnote Ihres Kindes. Sie haben die Möglichkeit eine individuelle Ergebnisübersicht von dem/der Klassenlehrer(in) zu erhalten. Alle Informationen zu Vera 3 erhalten Sie von dem/der Klassenlehrer/in auf einem Elternabend.
Die Radfahrprüfung findet in der vierten Jahrgangsstufe statt. Neben theoretischem Unterricht besuchen die Kinder mehrmals die Verkehrsschule in Wilmersdorf und legen am Ende der vierten Klasse eine Prüfung ab.
Die Verkehrsschule lehrt nicht das Radfahren selbst. Das ist Aufgabe der Eltern. Für die Radfahrausbildung benötigen die Kinder einen Fahrradhelm, der einen Tag vor dem Ausflug zur Verkehrsschule mitzubringen ist.
Wir versuchen den Ausfall von Unterrichtsstunden durch Vertretungen zu vermeiden.
Wenn dies nicht möglich sein sollte, werden die betroffenen Klassen während der ausfallenden Stunde (bis max.13:30 Uhr) in der VHG betreut. Sollte eine erste oder letzte Schulstunde ausfallen, informieren wir die Kinder so früh wie möglich, sodass sie gegebenenfalls zur 2. Stunde kommen bzw. früher entlassen werden können, sofern möglich und gewünscht. Wenn Kinder einen Hortvertrag haben, können sie, wegen Ausfall der 7. Stunde, ab 13:30 Uhr in den Hort gehen.
Grundsätzlich ist die Benutzung von Handys und Smartwatches in der Schule nicht erlaubt. Darüber werden alle Schulkinder im Rahmen der Belehrung über die Schulordnung informiert. Schüler, die Handys und Smartwatches trotzdem in der Schultasche mitführen, müssen darauf achten, dass diese ausgeschaltet sind.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass das Handy in der Schule aus ist und auch in den Pausen und beim Herausgehen aus der Schule auf dem Schulhof nicht herausgeholt werden darf. Sollten sich Schüler dennoch nicht daran halten, behalten wir uns vor, das Handy bis zum Ende des Schultages einzuziehen und im Sekretariat sicher zu hinterlegen. Das Gerät/Handy muss in diesem Fall von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Schule keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Handys übernimmt.
Ja, jedes Kind hat das Anrecht auf ein kostenloses Mittagessen, sofern es bei unserem Schulessen-Anbieter „Z-Catering“ angemeldet ist und rechtzeitig für die Schulwoche Essen bestellt hat. Genauere Infos finden Sie auf der Homepage unter Betreuung/ Mensa.
Die Schüler und Schülerinnen sollten einen Streit im besten Fall direkt versuchen mit Hilfe der anwesenden Lehrkraft, Pausenaufsicht, dem Hortpersonal bzw. dem Sozialarbeiter zu klären.
Sollte der Streit zu Hause noch mal Thema sein und weiterer Klärungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte zunächst an den/die Klassenlehrer(in).
Wir versuchen dann durch Gespräche mit den beteiligten Schülerinnen und Schülern den Streit zu klären. Auch unterstützen uns unsere ‚Konfliktlotsen‘ bei der Lösungen von Streitfällen. Konfliktlotsen sind ausgebildete Schulkinder der 5. und 6. Klasse die für alle Schülerinnen und Schüler in den Hofpausen bei Streitfällen ansprechbar oder für Klärungsgespräche mit den beteiligten Schulkindern hinzugezogen werden. Der Schulsozialarbeiter steht ebenfalls für die Klärung von Konflikten zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie in einem solchen Fall zunächst den/die Klassenlehrer/in Ihres Kindes oder Mitschüler an. Sollten Sie nicht fündig werden, fragen Sie bitte bei unserem Hausmeister Hr. Schultz nach, er sammelt Fundsachen in einer großen Fundkiste. Auch im Sekretariat kann zusätzlich nachgefragt werden.
Eine Schulkonferenz ist das oberste Beschluss- und Mitwirkungsgremium an Schulen. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal. Die Schulkonferenz entscheidet z. Bsp. über das Schulprogramm, Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben und weitere den Schulalltag betreffende Themen. Vertreten sind 4 Elternvertreter (aus der GEV), 4 Lehrer, 4 Schüler und die Schulleiterin.
