Häufig gestellte Fragen
Schulanmeldung
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in bestimmten Anmeldezeiträumen bei der für Sie zuständigen Grundschule an. Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Der zweiwöchige Anmeldezeitraum liegt jeweils vor den Herbstferien. Informationen über den aktuellen Anmeldezeitraum entnehmen Sie bitte der Schulhomepage oder der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (https://www.berlin.de/sen/bjf/).
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes Ihre eigenen Personalpapiere, die Geburtsurkunde sowie sonstige Personalpapiere Ihres Kindes mit.
Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erfahren Sie, wie der Termin für die Untersuchung mit Ihnen vereinbart wird.
Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt, entscheidet Ihr Jugendamt über den Betreuungsbedarf. Nachdem Sie mit dem Betreuungsträger einen Vertrag geschlossen haben, entscheidet das Jugendamt endgültig über die Höhe Ihrer Kostenbeteiligung und teilt Ihnen dies in einem Bescheid mit.
Die Schule und das jeweilige Schulamt versuchen schnellstmöglich über die Aufnahme zu entscheiden. Spätestens im Frühjahr werden Sie informiert und auch zu einem ersten Elternabend (sogenannter „0. Elternabend“) vor den Sommerferien eingeladen.
Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, können Sie die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Dieser Antrag muss bei der regulären Schulanmeldung in Ihrer zuständigen Grundschule gestellt werden. Mit der Schulanmeldung erhalten Sie von der Schule das Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Zurückstellung eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes bis zum folgenden Februar erfolgen muss. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.
Über diesen Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes. Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Sie können sich hierzu rechtzeitig bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.
Oberschulübergang
Für den Übergang auf eine Oberschule nach der 6. Klasse zählen die Zeugnisse aus dem 2. Halbjahr der Klasse 5 und dem 1. Halbjahr der Klasse 6.
Ob ein Kind von der Schule eine Empfehlung für eine ISS (Integrierte Sekundarschule, zum Teil mit Oberstufe und Möglichkeit des Abiturs) oder ein Gymnasium erteilt bekommt, wird in einem separaten Dokument, der Förderprognose, ausgewiesen. Hierbei ist entscheidend, welche Notensumme sich aus den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache aus den Noten des zweiten Halbjahres der 5. Klasse und des ersten Halbjahres der 6. Klasse ergibt.
Ist die Notensumme 14 nicht überschritten, wird eine Gymnasialempfehlung angegeben. Ist der Wert höher als 14, wird eine Empfehlung für eine ISS angegeben.
Falls Sie Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, obwohl die Eignung durch die Notensumme auf der Förderprognose nicht festgestellt wurde, melden Sie Ihr Kind (freiwillig) für den sogenannten Probeunterricht (Anmeldung Anfang Februar) im Sekretariat der Grunewald-Grundschule an. Der Probeunterricht ist eine Eignungsfeststellung und findet grundsätzlich an einem Gymnasium des Bezirkes statt. Er wird berlinweit einheitlich durchgeführt und beinhaltet schriftliche Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen, die für einen Lernerfolg am Gymnasium vorausgesetzt werden.
Auf den Elternabenden der 5. und 6. Klasse erhalten Sie zum Schulübergang alle aktuellen Informationen.
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie ebenfalls alle Informationen.
Im 1. Halbjahr der 6. Klasse findet ein Beratungsgespräch mit dem/der Klassenlehrer/in statt. Mit dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse bekommt Ihr Kind die Förderprognose mit dem Notenschnitt und alle Anmeldeunterlagen für die Oberschule.
Der Übergang von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe einer weiterführenden Schule ist an zahlreichen Berliner Gymnasien (sogenannte „grundständige Schulen“) möglich. Dieses Angebot richtet sich vor allem an besonders leistungsstarke Kinder.
Die Entscheidung, ob einem Schulwechsel zugestimmt wird, trifft die Notenkonferenz. Bitte setzten Sie sich rechtzeitig (1. Halbjahr der 4. Klasse) mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin in Verbindung. Wenn dem Wechsel zugestimmt wird, erhalten Sie eine sogenannte Förderprognose, die Sie für die Anmeldung benötigen.
Ganztagsbetreuung/ Hort/ VHG
Bei der Schulanmeldung Ihres Kindes stellen Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung bei Ihrem Wohnsitzjugendamt. Vom Jugendamt erhalten Sie einen Bedarfsbescheid über Ihren Betreuungsbedarf. Dieser Bedarfsbescheid ist Grundlage für einen Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und dem Träger des Hortes, dem Johannischen Sozialwerk e.V.. Bitte melden Sie sich umgehend per E-Mail nach Erhalt des Bescheides durch das Jugendamt bei der Leitung Ganztag des JohannischenSozialwerk e.V.(über die Website www.johannisches-sozialwerk.de oder direkt an kita@js-ev.de).
Wenn Sie nach Beginn des Schuljahres Interesse an einem Hortplatz haben, müssen Sie ebenfallseinen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung beim Jugendamt stellen und senden diesen vollständig per E-Mail an kita@js-ev.de, um einen Betreuungsvertrag zu schließen.
Antragsformulare gibt es beim Jugendamt, im Schulsekretariat oder auf der Website der Stadt Berlin.
Bei der Hortleitung (kita@js-ev.de) und im Schulsekretariat gibt es weitere Auskunft und einen Flyer der Ganztagsbetreuung.
Der Bedarfsbescheid ist Grundlage für den Betreuungsvertrag. Weitere Vertragsunterlagen müssen digital ausgefüllt werden. Erst nach Vertragsabschluss und Registrierungsbestätigung durch das Jugendamt kann die Betreuung genutzt werden. Befristete Verträge müssen rechtzeitig (mehrere Monate vor Ablauf) neu beim Jugendamt beantragt und dann beim Johannisches Sozialwerk e.V. verlängert werden.
Die Kinder der Klassenstufen 1-3 mit Betreuungsvertrag werden ab 13.30 Uhr bis 16 Uhr im Fichtenhaus (Holzneubau) betreut.
Der Spätdienst mit Betreuung bis 18 Uhr findet gemeinsam mit allen Klassenstufen in der Lindenvilla (Villa) statt.
Die Kinder der Klassenstufen 4-6 mit Betreuungsvertrag werden ab 13.30 Uhr bis 16 bzw. 18 Uhr in der Lindenvilla betreut.
Ihr Kind kommt nach Unterrichtsschluss in den Hort und meldet sich am Infotisch an und beim Abholen auch dort wieder ab. Im Laufe des Tages kann Ihr Kind ein warmes Mittagessen einnehmen, eigenständig verschiedene pädagogische Angebote im Fichtenhaus und in der Lindenvilla wahrnehmen, an Schul-AGs teilnehmen, Hausaufgaben erledigen und mit seinen Freundinnen und Freunden drinnen und draußen spielen. Die Begleitung im Tagesverlauf ist durch die diensthabenden Pädagoginnen und Pädagogen gewährleistet
-ggf. Wechselwäsche im Beutel
-Kinder der Klassenstufen 1-3 benötigen Hausschuhe im Fichtenhaus
-Kinder der Klassenstufen 4-6 benötigen Hausschuhe für die Lindenvilla
Auch die Schülerinnen und Schüler der höheren Klassenstufen besuchen gerne den Hort. Sie melden sich nach Unterrichtsschluss im Hort an, nehmen die Angebote wahr, genießen Zeit mit Freundinnen und Freunden und gehen nicht ohne Abmeldung nach Hause.
Der Hausaufgabenraum befindet sich für Klasse 1-3 im Fichtenhaus und für Klasse 4-6 in der Lindenvilla.
Das Angebot ist ausschließlich für Schulkinder mit Betreuungsvertrag und wird zwischen 14-16 Uhr je nach Bedarf angeboten.
Ihr Kind (mit Betreuungsvertrag) darf nur mit einer Entschuldigung von Ihnen (bis 10 Uhr per E-Mail oder telefonisch) oder mit Ihrem schriftlichem Einverständnis nach Abmeldung am Infotisch eigenständig nach Hause gehen. Das Schreiben hinterlegen Sie im Hort. Das gilt auch für die Kinder der höheren Klassen, die sich im Hort ebenfalls immer an- und abmelden müssen.
VHG ist eine Abkürzung für „Verlässliche Halbtagsgrundschule“. Im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr ist für die Betreuung Ihres Kindes in der Schule gesorgt.
Falls eine Schulstunde ausfallen muss und es gibt ausnahmsweise keine Vertretungslehrkraft, werden die Kinder einer Klasse im Rahmen der VHG betreut.
Eine Betreuung vor 7:30 Uhr ist nur mit Betreuungsvertrag für den Hort möglich. Auch eine Betreuung nach 13:30 Uhr findet nur mit Betreuungsvertrag für den Hort statt.
Sollten Sie keinen Hortplatz beantragt haben, müssen Sie Ihr Kind spätestens nach der 6. Schulstunde abholen oder Sie geben schriftlich Ihr Einverständnis, dass Ihr Kind eigenständig nach Unterrichtsschluss oder VHG-Schluss um 13.30 Uhr die Schule verlassen darf.
Die VHG-Betreuung findet von 7.30 Uhr bis 9 Uhr und bei Unterrichtsausfall bis 13.30 Uhr im Lindenhaus (Villa) statt.
Die Frühbetreuung mit Betreuungsvertrag ab 6 Uhr findet dort ebenso statt.
Für die Klassenstufen 1-3 findet die VHG-Betreuung ab 12.15 Uhr im Fichtenhaus statt.
Schulalltag
Fragen zu Unterricht/ Klassen
Nein. Die Einteilung der Kinder erfolgt generell durch die Schule. Sie können jedoch gerne im Vorfeld Wünsche äußern, die wir versuchen zu berücksichtigen.
An unserer Schule findet jährlich mindestens zu Beginn jeden Schuljahrs ein Elternsprechabend statt, auf dem Sie die Möglichkeit haben, mit Lehrkräften zu sprechen. Sollten Sie darüber hinaus Gesprächsbedarf haben, können Sie per Mail (Nachname@grunewald-grundschule.de) einen Termin vereinbaren. (Sollten Sie keine Antwort erhalten, können Sie die Lehrkraft auch über das Sekretariat benachrichtigen lassen.)
Wir bitten Sie, von spontanen „Tür- und Angel-Gesprächen“ Abstand zu nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich alle Lehrkräfte während des Schulbetriebes auf den Unterricht und die Betreuung der Schulkinder konzentrieren.
Unser Schultag unterteilt sich wie folgt:

Ab 8:00 Uhr (bzw. 7:45 Uhr für den Frühförderunterricht) dürfen die Kinder ins Schulhaus und in ihre Klassenräume. Diese Zeit soll als Ankunftszeit genutzt werden. Die Schüler haben Zeit, um in Ruhe ihre Materialien zu organisieren, aber auch, um sich mit ihren Mitschülern oder den Lehrern auszutauschen.
Wir versuchen den Ausfall von Unterrichtsstunden durch Vertretungen zu vermeiden.
Wenn dies nicht möglich sein sollte, werden die betroffenen Klassen während der ausfallenden Stunde (bis max.13:30 Uhr) in der VHG betreut. Sollte eine erste oder letzte Schulstunde ausfallen, informieren wir die Kinder so früh wie möglich, sodass sie gegebenenfalls zur 2. Stunde kommen bzw. früher entlassen werden können, sofern möglich und gewünscht. Wenn Kinder einen Hortvertrag haben, können sie, wegen Ausfall der 7. Stunde, ab 13:30 Uhr in den Hort gehen.
In der Jahrgangsstufe 3 erhalten die Kinder wöchentlich eine Stunde Schwimmunterricht und zusätzlich zwei Stunden regulären Sportunterricht.
Eine Beurteilung in der Saph erfolgt durch Indikatorenzeugnisse. Noten gibt es erst ab der 3. Jahrgangsstufe. Die Eltern der 3. Jahrgangsstufe können sich allerdings gegen die Notengebung und weiterhin für Indikatorenzeugnisse entscheiden. Diese Entscheidung erfolgt nach eingehender Beratung der Klassenlehrer/in auf der ersten Elternversammlung.
Die Radfahrprüfung findet in der vierten Jahrgangsstufe statt. Neben theoretischem Unterricht besuchen die Kinder mehrmals die Verkehrsschule in Wilmersdorf und legen am Ende der vierten Klasse eine Prüfung ab.
Die Verkehrsschule lehrt nicht das Radfahren selbst. Das ist Aufgabe der Eltern. Für die Radfahrausbildung benötigen die Kinder einen Fahrradhelm, der einen Tag vor dem Ausflug zur Verkehrsschule mitzubringen ist.
Die Schulbücher werden von der Schule gestellt, diese müssen Sie nicht kaufen. Eine Materialliste z. Bsp. für den Kunst- oder Sportunterricht erhält Ihr Kind rechtzeitig vor den Sommerferien bzw. vor Beginn des neuen Schuljahres. Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Materialien mit dem Namen Ihres Kindes gekennzeichnet sind.
Ihr Kind hat die Verantwortung, sich Hausaufgaben bzw. wichtige Infos im Hausaufgabenheft zu notieren. In der Schulanfangsphase wird dies von Lehrkräften, Erziehern und Erzieherinnen noch enger betreut.
Umso älter die Kinder sind, desto mehr Selbständigkeit wird hierbei von ihnen erwartet. Es ist daher ratsam, dass Sie als Erziehungsberechtigte regelmäßig Einblick in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes haben.
Grundsätzliche Infos dazu, ab wann und wie häufig in welchen Fächern welche Art von Hausaufgaben aufgegebene werden, werden auch auf den Elternabenden zu Beginn eines Schuljahres kommuniziert.
Termine für Klassenarbeiten werden grundsätzlich mindestens eine Woche vorher (meist mit mehr Vorlaufzeit) von den Lehrkräften angesagt und in den Klassenräumen sichtbar notiert. Tests werden meistens ebenfalls vorher angesagt und notiert, können aber auch unangekündigt stattfinden.
Ihr Kind hat die Verantwortung, sich Termine für Klassenarbeiten und angekündigten Tests im Hausaufgabenheft zu notieren. Die Erziehungsberechtigten können sich demnach im Hausaufgabenheft ihres Kindes informieren. Einige Klassenlehrkräfte informieren die Erziehungsberechtigten über den Mail-Klassenverteiler über anstehende Inhalte und Termine.
Eine ungefähre Einschätzung der Klassenarbeits-Termine kann zudem auch schon auf einem Elternabend erfolgen.
Erziehungsberechtigte werden grundsätzlich von den Klassenlehrkräften über Ausflüge informiert. Die genauen Infos, was das Kind mitzunehmen hat und von wann bis wann der Ausflug geht, können dabei über Email-Klassenverteiler, über Info-Zettel oder (in höheren Klassenstufen) über Notizen im Hausaufgabenheft erfolgen.
Vera 3 ist eine Vergleichsarbeit, die deutschlandweit im 2. Halbjahr der 3. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben wird. Ziel ist es, Informationen über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und gezielt Fördermöglichkeiten einzuleiten. Die Tests werden nicht benotet und haben keinerlei Einfluss auf die Zeugnisnote Ihres Kindes. Sie haben die Möglichkeit eine individuelle Ergebnisübersicht von dem/der Klassenlehrer(in) zu erhalten. Alle Informationen zu Vera 3 erhalten Sie von dem/der Klassenlehrer/in auf einem Elternabend.
Eine Liste mit den privaten Kontaktdaten einer Klasse darf nur ausgegeben werden, wenn sich alle Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse auf einem Elternabend dafür entscheiden. Falls sich eine Familie dagegen entscheidet, darf so eine Liste aus Datenschutzgründen NICHT geteilt werden und auch Emails müssen im Klassen-Mailverteiler ggf. so verschickt werden, dass die Mailadressen der Eltern nicht sichtbar sind.
Fragen zu Krankmeldungen/ verpasste Inhalte/ Beurlaubung
Bitte melden Sie Ihr Kind ab dem ersten Fehltag telefonisch über das Sekretariat (030 89049690) krank. Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin werden dann automatisch benachrichtigt. Bitte schreiben Sie zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung für den/die Klassenlehrer/in. Ab dem 3. Fehltag legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach und Keuchhusten sind meldepflichtige Krankheiten, die der Schule sofort angezeigt werden müssen. Auch ein Befall mit Kopfläusen muss der Schule gemeldet werden.
Eine Gesundschreibung vom Arzt ist vorzulegen.
Ja. Ihr Kind muss den versäumten Test, bzw. die versäumte Arbeit in der Regel nachschreiben, sobald es wieder in der Schule ist. Die versäumten Unterrichtsinhalte müssen selbständig nachgearbeitet werden.
Ihr Kind hat die Aufgabe, sich eigenständig bei Mitschülern oder Mitschülerinnen über verpasste Inhalte zu informieren und diese nachzuarbeiten, sobald es der Gesundheitszustand ermöglicht.
Die Lehrkräfte hinterlegen Arbeitsblätter und andere Dokumente in einem Kranken-Hängeregister im Klassenraum. Ein krankes Kind, kann sich dort hinterlegte Blätter von einem Mitschüler bzw. einer Mitschülerin mitbringen lassen. Spätestens, wenn es wieder in der Schule ist, sollte es im Kranken-Hängeregister nachsehen, Blätter mit nach Hause nehmen und ggf. hinterlegte Aufgaben nacharbeiten.
Eine Beurlaubung während der Schulzeit ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. Familienfeiern wie Hochzeit, Beerdigung, Kommunion). Die Beurlaubung ist schriftlich begründet zu beantragen. Über eine Beurlaubung bis zu drei Tagen entscheidet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, danach die Schulleitung bzw. die Schulaufsicht. Eine Beurlaubung im Anschluss an ein Fernbleiben von der Schule ist nicht möglich.
Nach Nr. 1 Abs. 1 AV Schulpflicht ist die Beurlaubung für Reisen während der Unterrichtszeit nur dann zulässig, wenn ein schulärztliches Gutachten vorliegt oder das Jugendamt dringende soziale Gründe dafür geltend macht. Dabei ist darzulegen, warum diese nicht in der Ferienzeit stattfinden können.
Beurlaubungen direkt vor oder nach den Schulferien sind in der Regel nicht zulässig.
Fragen zu AGs
Zu Beginn eines jeden Schuljahres veröffentlicht die Schule eine AG-Liste. Bei Angeboten, die nicht durch Lehrkräfte der Schulen abgedeckt werden, sondern durch Dritte, melden Sie Ihre Kinder direkt bei den entsprechenden Anbietern an und schließen bei Bedarf einen Vertrag.
Ihr Kind ist angemeldet, wenn Sie eine entsprechende Rückmeldung der jeweiligen AG-Leitung erhalten haben. Fragen Sie bitte noch mal nach, sollten Sie mal keine Antwort erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der AG-Liste.
Sollte Ihr Kind den Hort besuchen, informieren Sie bitte unbedingt die Betreuer/-innen über die Teilnahme an der AG.
Nein. Die AGs, die durch Schulpersonal angeboten werden, sind zwar kostenfrei, AG-Angebote durch Dritte sind aber oftmals kostenpflichtig. Die Details dazu entnehmen Sie der aktuellen Veröffentlichung unseres AG-Angebotes in der AG-Liste.
Grundsätzlich gibt es dir Möglichkeit eines Probetermins. Probetermine müssen mit der jeweiligen AG-Leitung vereinbart werden. Setzten Sie sich bitte über die Kontaktdaten auf der AG-Liste mit der jeweiligen Leitung in Kontakt.
Die AGs finden grundsätzlich nach dem Unterricht statt. Wann genau die AG stattfindet, zu der Sie Ihr Kind erfolgreich angemeldet haben, entnehmen Sie bitte den Informationen der AG-Leitungen oder dem aktuellen AG-Plan. Diesen finden Sie auf der Website unter Informationen–> AGs sowie unter Downloads.
Ja, grundsätzlich gilt eine AG-Mitgliedschaft für ein ganzes Schuljahr. Die Teilnahme an einer AG wird dann mit einem Satz auf dem Zeugnis erwähnt.
Eine Abmeldung von einer AG ist nur in besonderen Ausnahmefällen nachvollziehbar, beispielsweise, wenn eine Verletzung die Teilnahme an einer Sport-AG für einen längeren Zeitraum ausschließt. In so einem Fall muss auch der Hort über die AG-Abmeldung benachrichtigt werden.
Sollten die Arbeitsgemeinschaften von den Lehrkräften ausfallen, dann werden die Kinder über die Klassenlehrerkaft informiert.
Bei den anderen Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Benachrichtigung durch den AG-Leiter/die AG-Leiterin.
Wichtig: Die Arbeitsgemeinschaften finden grundsätzlich auch bei HITZEFREI oder an Wandertagen statt. (Die Arbeitsgemeinschaften, die von Lehrkräften der Grunewald-Grundschule durchgeführt werden, werden gegebenenfalls bei HITZEFREI zeitlich vorgezogen.)
Fragen zum Mittagessen
Ja, jedes Kind hat das Anrecht auf ein kostenloses Mittagessen, sofern es bei unserem Schulessen-Anbieter „Z-Catering“ angemeldet ist und rechtzeitig für die Schulwoche Essen bestellt hat. Genauere Infos finden Sie auf der Homepage unter Betreuung/ Mensa.
Sie melden Ihr Kind direkt über die Internetseite unseres Partners „Z-Catering“ an (bestellung.z-catering.de). Weitere Infos finden Sie auf unserer Website unter „Betreuung“ –> „Mensa“.
Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an Z-Catering. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular auf der Webseite von Z-Catering, die Mailadresse info@z-catering.de oder die Telefonnummer: 030 / 405 344 30.
Bei Verlust der Z-Catering-Karte lassen Sie diese umgehend telefonisch unter 030-4053443-10 sperren, um Missbrauch zu verhindern. Eine neue Karte kann gegen ein Entgelt von 5,00 EUR beantragt werden. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular auf der Webseite von Z-Catering für weitere Anliegen.
Für Ausflüge, bei denen die Klasse während der eigentlichen Essenszeiten nicht in der Schule ist, bestellt die Klassenlehrkraft bei Z-Catering für alle Kinder ein Lunchpaket, beispielsweise bestehend aus einem Stück Pizza, Tomaten, einem Apfel und einem Riegel. Die Klassenlehrkraft kann hier für die Klasse eine passende Auswahl treffen.
Außerdem informiert die Klassenlehrkraft die Erziehungsberechtigten in diesem Fall rechtzeitig darüber, wenn für einen Ausflugstag keine Essens-Buchung über die Bestellplattform nötig ist.
sonstige Fragen zum Schulalltag
Bitte sprechen Sie in einem solchen Fall zunächst den/die Klassenlehrer/in Ihres Kindes oder Mitschüler an. Sollten Sie nicht fündig werden, fragen Sie bitte bei unserem Hausmeister Hr. Schultz nach, er sammelt Fundsachen in einer großen Fundkiste. Auch im Sekretariat kann zusätzlich nachgefragt werden.
Sollte sich Ihr Kind einmal verletzen, erhalten Sie einen Anruf aus dem Sekretariat. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie eine Änderung ihrer Rufnummer unverzüglich dem Sekretariat mitteilen. Bei kleinen Unfällen holen Sie bitte umgehend Ihr Kind aus der Schule ab. Generell sind alle Kinder während der Schulzeit über die Unfallkasse Berlin versichert. Entstehende Arztkosten können Sie über das Land Berlin abrechnen lassen. Einen Vordruck dafür erhalten Sie im Sekretariat.
Bitte beachten Sie, dass bei Verletzungen, die einen Schulbesuch erlauben, eine Teilnahme am Sportunterricht aber entfällt, Ihr Kind dennoch verpflichtet ist, während des Sportunterrichts in der Schule anwesend zu sein.
Gelbe und Rote Karten sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an unserer Schule.
Eine Gelbe Karte ist nicht für milde Verstöße gedacht. Eine Gelbe Karte ist eine Erziehungsmaßnahme nach § 62 Schulgesetz. Schüler erhalten eine Gelbe Karte, wenn sie z. Bsp. wiederholt bewusst zu spät zum Unterricht erscheinen, absichtlich und ernsthaft gegen eine Schulregel aus der Hausordnung verstoßen, oder körperliche oder verbale Gewalt ausüben.
Gelbe Karten können am Ende eines Schuljahres gelöscht und aus den Schülerakten entfernt werden. Eine Gelbe Karte kann nur zweimal vergeben werden, beim zweiten Mal sind die Konsequenzen entsprechend strenger als beim ersten Mal.
Eine Rote Karte ist eine Ordnungsmaßnahme nach § 63 Schulgesetz. Sie verbleibt in der Akte des Schulkindes. Außerdem wird eine erteilte Ordnungsmaßnahme in der Regel auf dem Zeugnis des jeweiligen Halbjahres erwähnt.
Sie wird erst erteilt, wenn ein Schüler zwei Gelbe Karten hat und sich erneut nicht an die Schulregeln hält. Bei besonders schwerwiegenden Vorfällen kann eine Rote Karte unmittelbar erteilt werden.
Grundsätzlich ist die Benutzung von Handys und Smartwatches in der Schule nicht erlaubt. Diese Regelung besteht, um die Konzentration und soziale Interaktionen in Pausen zu fördern sowie Cybermobbing und unkontrollierten Medienkonsum zu verhindern. Darüber werden alle Schulkinder im Rahmen der Belehrung über die Schulordnung informiert. Schüler, die Handys und Smartwatches trotzdem in der Schultasche mitführen, müssen darauf achten, dass diese ausgeschaltet sind.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass das Handy in der Schule aus ist und auch in den Pausen und beim Herausgehen aus der Schule auf dem Schulhof nicht herausgeholt werden darf. Die Kinder können demnach NICHT über Handy oder Smartwach kontaktiert werden, wenn sie aus dem Hort abgeholt werden.
Sollten sich Schüler dennoch nicht daran halten, behalten wir uns vor, das Handy bis zum Ende des Schultages einzuziehen und im Sekretariat sicher zu hinterlegen. Das Gerät/Handy muss in diesem Fall von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Schule keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Handys übernimmt.
Ziel ist es, dass diese Räumlichkeiten sauberer bleiben und die Schulgemeinschaft sich während des Schulalltags wohler fühlt. Außerdem sollen die Böden und Wände dadurch weniger abgenutzt werden, sodass alle sich länger an schönen Gebäuden erfreuen können.
Jeden Nachmittag-Abend reinigt ein Reinigungsteam alle Räume und Flure aller Gebäude. Dabei werden die Räume grundsätzlich gefegt und der Müll weggebracht. Alle Flure sowie die Toiletten werden gewischt.
Eine Grundreinigung der Schule, bei der auch alle Räume eine maschinelle Bodenpflege und Tiefenreinigung erhalten, findet planmäßig mindestens ein mal pro Schuljahr (meist in den Sommerferien) statt.
Grundlage der Schulreinigung sind unter anderem Regelungen der Stadt Berlin. Die Schulleitung und der Hausmeister sind sich darüber bewusst, dass die Reinigung der Schule teilweise nicht optimal verläuft und um eine stetige Verbesserung bemüht.
Die gesamte Schulgemeinschaft kann dabei zur Sauberkeit der Gebäude und des Schulgeländes beitragen.
Die Schüler und Schülerinnen sollten einen Streit im besten Fall direkt versuchen mit Hilfe der anwesenden Lehrkraft, Pausenaufsicht, dem Hortpersonal bzw. dem Sozialarbeiter zu klären.
Sollte der Streit zu Hause noch mal Thema sein und weiterer Klärungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte zunächst an den/die Klassenlehrer(in).
Wir versuchen dann durch Gespräche mit den beteiligten Schülerinnen und Schülern den Streit zu klären. Auch unterstützen uns unsere ‚Konfliktlotsen‘ bei der Lösungen von Streitfällen. Konfliktlotsen sind ausgebildete Schulkinder der 5. und 6. Klasse die für alle Schülerinnen und Schüler in den Hofpausen bei Streitfällen ansprechbar oder für Klärungsgespräche mit den beteiligten Schulkindern hinzugezogen werden. Der Schulsozialarbeiter steht ebenfalls für die Klärung von Konflikten zur Verfügung.
Nein, das ist grundsätzlich nicht gewünscht. Die Fläche des Schulhofs soll den Kindern vorbehalten sein. Außerdem sollen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule sowie die Kinder sich vollständig auf den Schulalltag fokussieren können. In anderen Situationen, wie Festen für die gesamte Schulgemeinschaft, sind Eltern und Erziehungsberechtigte selbstverständlich auf dem Schulgelände willkommen.
Eine Schulkonferenz ist das oberste Beschluss- und Mitwirkungsgremium an Schulen. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal. Die Schulkonferenz entscheidet z. Bsp. über das Schulprogramm, Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben und weitere den Schulalltag betreffende Themen. Vertreten sind 4 Elternvertreter (aus der GEV), 4 Lehrer, 4 Schüler und die Schulleitung.
